Das derzeit noch komplett bewohnte Gebäude ist aufgrund seiner unzureichenden Bausubstanz nicht sanierungsfähig. Für einen Abbruch liegt die Zustimmung der Denkmalpflege bereits vor. Der Abbruch könnte jedoch erst nach Fertigstellung des Wohngebäudes in der Gneisenaustraße 33-37 erfolgen, somit frühestens Anfang 2021.
Durch den Abriss kann an dieser Stelle und in deren Umfeld eine weitere notwendige Stellplatzanlage in der Größe von rd. 50 Stellplätzen angeordnet werden.